Termine nach Vereinbarung (gesetzliche und private Krankenkassen)
Bürgermeister-Mahr-Straße 28, 63179 Obertshausen
kontakt@psychotherapie-schwendemann.de06104 - 946 6809
Kontakt aufnehmenGesetzlich und privat
Sie können direkt, auch ohne Überweisung durch einen Arzt, Kontakt mit mir aufnehmen. Ich bin berechtigt mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abzurechnen. Sobald sich beide Seiten über die Aufnahme einer Psychotherapie einig sind, stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Sofern die Diagnose einer psychischen Störung vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung. Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.
Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsvereinbarungen, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen werden. Bitte bringen Sie die Daten (Name und Anschrift) Ihrer privaten Krankenversicherung bereits zum Erstgespräch mit. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.
Liegt bei Ihnen keine behandlungsbedürftige psychische Diagnose vor oder Sie möchten nicht, dass die Diagnose einer psychischen Störung in Ihren Krankenakten auftaucht, besteht auch die Möglichkeit das Behandlungsangebot selbst zu bezahlen. Für eine Sitzung wird die Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP) zugrunde gelegt.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie bis spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn per E-Mail abzusagen. Vereinbarte Termine sind für Sie fest reserviert und können bei kurzfristigen Absagen nicht neu vergeben werden. Der Verdienstausfall wird nicht von den Krankenkassen übernommen und ist daher im Wiederholungsfall von Ihnen in Höhe von 60% des der Psychotherapeutin zustehenden Honorars zu entrichten.
Gerne vereinbaren wir ein erstes Kennenlernen bevor weitere Stunden geplant werden!